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Transportlexikon
CMR
Internationales Übereinkommen über Beförderungsverträge im Straßengüterverkehr (= CMR von französisch Convention relative au contrat de transport international de marchandises par route).
Die CMR, auch CMR-Frachtbrief genannt, regelt die Beförderung von Gütern aller Art per Lastkraftwagen. Sie kommt zum Einsatz, wenn der Standort, an dem ein Gut übernommen wird und der Standort, an dem ein Gut abgeliefert wird, in zwei verschiedenen Staaten liegen. Mindestens einer der Staaten muss dabei CMR-Mitglied sein. Dies gilt ohne Rücksicht auf den Wohnsitz oder die Staatsangehörigkeit der Parteien. Das Übereinkommen ist in allen Mitgliedsländern der Europäischen Union und einigen weiteren Staaten gültig. Ist ein Sachverhalt durch die CMR nicht hinreichend geregelt, gilt ergänzend das nationale Recht. Auch die Haftung bei Transportschäden wird über den CMR-Frachtbrief geregelt. Die CMR ist ausschließlich für die Verladung von Straßenfahrzeugen bestimmt, Container oder Wechselaufbau gelten nicht als Fahrzeuge.
Wichtige Angaben im CMR-Frachtbrief sind: Absender, Empfänger, beigefügte Dokumente, Art und Menge des Transportgutes, Kfz-Kennzeichen, Frachtführer. Diese Angaben sind eindeutig im Frachtbrief auszufüllen.
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